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   BGH, 18.07.2013 - IX ZR 23/10   

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https://dejure.org/2013,18257
BGH, 18.07.2013 - IX ZR 23/10 (https://dejure.org/2013,18257)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - IX ZR 23/10 (https://dejure.org/2013,18257)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - IX ZR 23/10 (https://dejure.org/2013,18257)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZR 23/10
    Im Übrigen ist die Divergenz durch die vorliegenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH, ZIP 2010, 1807 Rn. 29 aE; ZIP 2012, 989) bisher nicht zugunsten des Berufungsgerichts geklärt.
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZR 23/10
    Für die möglichen haftungsrechtlichen Folgen wird auf BGHZ 79, 223, 226 und das Senatsurteil vom 28. September 1995 (IX ZR 158/94, WM 1995, 2075, 2077 f) hingewiesen.
  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94

    Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZR 23/10
    Für die möglichen haftungsrechtlichen Folgen wird auf BGHZ 79, 223, 226 und das Senatsurteil vom 28. September 1995 (IX ZR 158/94, WM 1995, 2075, 2077 f) hingewiesen.
  • BFH, 28.02.2012 - VIII R 2/08

    Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - IX ZR 23/10
    Im Übrigen ist die Divergenz durch die vorliegenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH, ZIP 2010, 1807 Rn. 29 aE; ZIP 2012, 989) bisher nicht zugunsten des Berufungsgerichts geklärt.
  • BGH, 20.10.2016 - IX ZB 11/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach Gemeinschaftsrecht: Statthaftigkeit der

    Dazu zählen der Europäische Gerichtshof, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der Bundesgerichtshof, die anderen obersten Bundesgerichte, die Berufungsgerichte (einschließlich andere Spruchkörper desselben Gerichts; vgl. MünchKomm-ZPO/Krüger, 5. Aufl., § 543 Rn. 13) und die Finanzgerichte (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZR 23/10, HFR 2014, 174).
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